bAV-Beratung für Arbeitgeber
Wir arbeiten an der Ordnung, nicht am Produkt. Die häufigste Ursache für Ärger mit der betrieblichen Altersversorgung ist nicht der falsche Tarif — es ist eine gewachsene Zusagelandschaft, die niemand vollständig kennt, mit Pflichten, die niemandem zugeordnet sind.
Drei Anlässe, aus denen Betriebe uns ansprechen
1. „Wir haben eine Versorgungsordnung — aber sie ist alt."
Typischer Befund: Die Regelung stammt aus der Zeit vor dem Pflichtzuschuss von 15 % (§ 1a Abs. 1a BetrAVG, für Altzusagen spätestens seit 2022 anzuwenden), benennt Durchführungswege, die es im Betrieb nicht mehr gibt, und schweigt zu allem, was die Verwaltung heute wirklich beschäftigt: entgeltlose Zeiten, Teilzeit, Auskunftsanfragen, Ausscheiden, Übertragung.
2. „Wir haben gar keine — es läuft irgendwie."
Auch das ist ein Regelwerk, nur ein unfreiwilliges: Was über Jahre gleich behandelt wurde, bindet über betriebliche Übung und Gleichbehandlung. Wer hier ordnet, schafft keine neuen Pflichten, sondern macht die bestehenden erstmals sichtbar und steuerbar.
3. „Wir wollen etwas anbieten, das wirkt."
Eine bAV, die niemand versteht, bindet niemanden. Hier geht es um Zuschussmodell, Kommunikation und die Frage, ob ein Optionssystem in Frage kommt — seit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz auch ohne Tarifvertrag, dann aber mit mindestens 20 % Zuschuss (§ 20 Abs. 3 BetrAVG).
Was wir konkret liefern
Bestandsaufnahme
Alle Zusagen mit Rechtsgrundlage, Durchführungsweg, Zusageart, Zuschusslage und Status. Dazu die offenen Pflichten: Anpassungsprüfung (alle 3 Jahre, § 16 BetrAVG), Auskunft (§ 4a BetrAVG), Insolvenzsicherung, Meldewege.
Konzept
Zielbild und Entscheidungsvorlage: Berechtigtenkreis, Leistungsarten, Zuschussmodell, Durchführungsweg, Kostenrahmen, Auswirkung auf Lohnabrechnung und Bilanz.
Vorbereitung der Versorgungsordnung
Vollständige inhaltliche Gliederung samt Entscheidungen, die die Regelung treffen muss — als Grundlage für die anwaltliche Fassung und die Beteiligung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 8 und 10 BetrVG).
Einführung
Kommunikationsunterlagen, Ablauf der Umwandlungsvereinbarungen, Abstimmung mit der Entgeltabrechnung, Fristen- und Aufgabenplan für den Betrieb.
Was wir nicht machen
- Keine Rechtsberatung. Prüfung und Erstellung der Versorgungsordnung als Rechtsdokument ist Rechtsdienstleistung. Wir bereiten sie vor und arbeiten mit der Kanzlei Ihrer Wahl zusammen.
- Keine steuerliche Beurteilung des Einzelfalls. Bilanzielle und steuerliche Fragen gehören zum Steuerberater; wir liefern die Zahlen, die er dafür braucht.
- Keine Beratung, die mit einem Produkt endet, das schon vorher feststand. Der Durchführungsweg folgt dem Konzept, nicht umgekehrt.
- Keine Behauptung von Marktunabhängigkeit. Wir treten als Mehrfachagent auf, nicht als Makler. Welche Versicherer dahinterstehen, sagen wir im Gespräch — nicht erst im Antrag.
Ablauf eines Erstgesprächs
- Anfrage. Sie schildern kurz die Ausgangslage — bestehende Regelung, gewachsener Bestand oder Neueinführung.
- Gespräch (30–45 Minuten). Wir gehen die vier Kernfragen durch: Was ist zugesagt, worauf beruht es, wer verwaltet es, welche Pflicht ist offen.
- Ergebnis. Eine schriftliche Einordnung: was dringend ist, was warten kann, was es kostet. Auch dann, wenn das Ergebnis lautet: bei Ihnen ist alles in Ordnung.
Ansprechpartner ist Kevin Malarczuk, Versicherungsvermittler in der Form des Mehrfachagenten mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Registrierungsnummer D-RDFU-8RM06-63, prüfbar im Vermittlerregister). Kein Versicherungsmakler und kein Versicherungsberater im Sinne des § 34d Abs. 2 GewO — das ist ein Unterschied, den Sie kennen sollten, bevor wir über Produkte sprechen.
Analyse und Konzeptarbeit stellen wir Ihnen nicht gesondert in Rechnung. Kommt es zur Vermittlung eines Versicherungsvertrages, erfolgt die Vergütung über eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist. Alle Pflichtangaben stehen als Erstinformation nach § 15 VersVermV im Impressum.