Direktzusage (Pensionszusage)
Die Pensionszusage ist der Weg mit der größten Freiheit und der größten Sichtbarkeit: Die Verpflichtung steht in der eigenen Bilanz — mit einem steuerlichen Rechnungszins, der seit Jahren nicht zur Wirklichkeit passt.
Was eine Direktzusage ist
Der Arbeitgeber verpflichtet sich unmittelbar, die Versorgungsleistung selbst zu erbringen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG). Kein externer Träger, keine steuerliche Obergrenze, volle Gestaltungsfreiheit bei Leistungsplan und Berechtigtenkreis — und die Verpflichtung erscheint als Pensionsrückstellung in der Bilanz.
Die Rückstellung und ihre zwei Zahlen
Steuerlich ist eine Rückstellung nach § 6a EStG zu bilden. Drei Anforderungen sind zwingend:
- Rechtsanspruch auf die Leistungen,
- Zusage schriftlich erteilt,
- keine schädlichen Vorbehalte — ein Vorbehalt, der die Leistung nach freiem Belieben entziehen könnte, ist steuerlich schädlich (§ 6a Abs. 1 EStG).
Für die Bewertung schreibt § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG einen Rechnungszinsfuß von 6 % vor. Handelsrechtlich gilt der Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2 HGB, der seit Jahren deutlich niedriger liegt. Ein niedrigerer Zins bedeutet eine höhere Verpflichtung — deshalb ist die handelsrechtliche Rückstellung regelmäßig erheblich höher als die steuerliche. Für die Praxis heißt das:
- In der Steuerbilanz sieht die Verpflichtung kleiner aus, als sie ist.
- In der Handelsbilanz belastet sie das Eigenkapital stärker.
- Wer nur eine der beiden Zahlen kennt, hat kein Bild der Lage.
Erstmals darf eine Rückstellung erst ab einem bestimmten Alter der begünstigten Person gebildet werden; für Zusagen nach dem 31.12.2017 ist das das 23. Lebensjahr (§ 6a Abs. 2 EStG; für ältere Zusagen gelten die jeweils höheren Altersgrenzen).
Rückdeckung — und warum sie die Zusage nicht ersetzt
Viele Betriebe schließen zur Finanzierung eine Rückdeckungsversicherung ab. Sie ist ein Vermögenswert des Betriebs (Aktivseite), nicht eine Minderung der Verpflichtung. Rückstellung und Rückdeckungsguthaben stehen also nebeneinander, und sie entwickeln sich unterschiedlich. Reicht die Rückdeckung nicht, trägt der Betrieb die Differenz — die Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG gilt hier besonders unmittelbar, weil es keinen externen Schuldner gibt.
Insolvenzsicherung
Direktzusagen unterliegen der Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (§ 7 Abs. 1 BetrAVG); der Betrieb ist beitragspflichtig. Das ist einer der laufenden Kostenblöcke, die bei der Entscheidung für diesen Weg oft nicht mitgerechnet werden. Insolvenzsicherung.
Wege der Auslagerung
Wer eine Direktzusage aus der Bilanz nehmen will, hat im Wesentlichen drei Optionen — alle mit erheblichen steuerlichen Folgen und Zustimmungserfordernissen:
| Weg | Wirkung | Zu bedenken |
|---|---|---|
| Übertragung auf einen Pensionsfonds | Verpflichtung geht über, Rückstellung entfällt | Steuerliche Behandlung des Einmalbeitrags, Nachschusspflicht bleibt |
| Übertragung auf eine Unterstützungskasse | Verpflichtung wird mittelbar | Grenzen des § 4d EStG, Ausweis im Anhang |
| Liquidationsversicherung bei Betriebsaufgabe | Abwicklung der Verpflichtung | nur in Aufgabe-/Liquidationsfällen |
Keine dieser Varianten beseitigt die Einstandspflicht für die Vergangenheit vollständig; sie verlagern Finanzierung und Ausweis. Eine Auslagerung ist deshalb ein Projekt mit Steuerberater, Kanzlei und Aktuar — und sie beginnt mit einer belastbaren Bewertung.
Wann eine Direktzusage sinnvoll ist
- Hohe Zusagen für einen kleinen Kreis, für die versicherungsförmige Grenzen zu eng sind.
- Betriebe, die Liquidität im Unternehmen halten wollen, statt Beiträge abzuführen.
- Gestaltungen, die individuell zugeschnitten sein müssen.
Und wann nicht: als Standardlösung für die Belegschaft. Der Aufwand für Bewertung, Gutachten, Ausweis und Insolvenzsicherung steht dann in keinem Verhältnis.
Häufige Fragen
Ist eine Direktzusage teurer als eine Direktversicherung?
Nicht zwingend in der Finanzierung, aber im Drumherum: Bewertungsgutachten, Insolvenzsicherungsbeiträge, Bilanzarbeit, gegebenenfalls Auslagerungsprojekte. Wer diese Positionen einrechnet, kommt bei kleinen Zusagen fast immer zur Direktversicherung.
Was ist ein schädlicher Vorbehalt?
Ein Vorbehalt, der es erlaubt, die Zusage nach freiem Belieben zu widerrufen oder zu mindern. Er verhindert die steuerliche Anerkennung der Rückstellung (§ 6a Abs. 1 EStG) und ist arbeitsrechtlich regelmäßig ohnehin unwirksam. Zulässig sind Vorbehalte für die vom Bundesarbeitsgericht anerkannten Fälle einer Anpassung aus triftigem Grund — sie gehören präzise formuliert.
Wie wirkt sich eine Direktzusage auf die Kreditwürdigkeit aus?
Sie erhöht die Verbindlichkeiten und mindert das wirtschaftliche Eigenkapital. Banken rechnen Pensionsverpflichtungen regelmäßig heraus und bewerten die Deckung. Eine sauber dokumentierte und ausreichend rückgedeckte Zusage ist dabei deutlich besser zu vertreten als eine unbewertete.
Gilt die Anpassungsprüfungspflicht auch hier?
Ja. Laufende Renten aus einer Direktzusage unterliegen § 16 BetrAVG in vollem Umfang — mit Abwägung der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers alle drei Jahre. Anpassungsprüfungspflicht.